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   RG, 01.06.1933 - II 534/33   

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RG, 01.06.1933 - II 534/33 (https://dejure.org/1933,303)
RG, Entscheidung vom 01.06.1933 - II 534/33 (https://dejure.org/1933,303)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1933 - II 534/33 (https://dejure.org/1933,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 173/69

    Zubilligung der Milderungsgründe des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Zufügung

    Wenn der Tatrichter aber hier den zeitlich etwas zurückliegenden Vorfall im Rahmen des § 213 StGB für bedeutsam hält, weil dieses Geschehen durch das Zusammentreffen mit dem Beleidiger am 26. Februar erneut angerührt worden ist, so kann dem mit Rechtsgründen nicht entgegengetreten werden (vgl. auch RGSt 67, 248; BGH LM StGB Nr. 6 zu § 213; BGH Urteil vom 26. September 1961, 1 StR 354/61).
  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

    Das Erfordernis, der Täter müsse "auf der Stelle" zur Tat hingerissen worden sein, bedeutet nicht, daß die Tat der Kränkung unmittelbar, in Sekundenschnelle, nachfolgen müsse (BGH, Urt. vom 27. Februar 1973 - 4 StR 524/72 unter Hinweis auf RGSt 66, 159, 160; 67, 248; 69, 314, 316/17).
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 524/72

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Tötung infolge schwerer Beleidigung und

    Frißt das Bewußtsein der Kränkung in dem Täter ununterbrochen weiter, so kann es hinreichen, wenn er erst einige Stunden nach der Kränkung zur Tat schreitet (RGSt 66, 159, 160; 67, 248; 69, 314, 316/317).
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